Apr
08

Der Energieberater

Der Energieberater

Ein Energieberater ist ein Fachmann der für Sie technische Geräte oder Immobilien begutachtet und energisch bilanziert. Dieser Berater gibt Ihnen wichtige Ratschläge und Hinweise bei Erwerb oder Erneuerung.
Energieberater ist keine allgemeinverbindliche Berufbezeichung und ist nicht geschützt.
Er unterliegt keinen allgemein beruflichen Standards oder Regelungen, es wird aber vorrausgesetzt das eine Prüfung, für den Erwerb dieser Berufsbezeichnung, abgelegt wird.
Es werden Weiterbildungsmaßnahmen von den Kammern angeboten, die sich mitlerweile etabliert haben.
Ein wichtiges Kriterium dieser Bildungsmaßnahme ist die staatliche Anerkennung dieses Abschlusses.
Damit hat der Energieberater die Berechtigung, staatlich geförderte Beratungsleistungen durchzuführen oder Nachweißen wie dem Energieausweiß auszustellen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die “Vor-Ort-Beratung” durch unabhängige Berater, welche man auf der Internetseite der BAFA suchen kann.
Eine Berechtigung zum Ausstellen von Energiebedarfsausweisen hat nicht jeder, da dies unterschiedlich in den Bundesländern geregelt ist. Auf diese Brechtigung sollten sie bei einer Beauftragung auf jeden Fall achten.
Mit einer Energieberatung ist in der Regel die Datengrundlage für den Energiebedarfsausweiß geschaffen und somit eine Ausweißerstellung für einen qualifizierten Energieberater einfach.
Haben Sie einen qualifizierten Berater gefunden, so hat er noch weiterführende Kompetenzen hinsichtlich Planung, Baugenehmigung, Vergabe von Bauleistungen, Bauüberwachung und Kostenkontrolle.

Eine professionelle Energieberatung für ihr Gebäude oder wenn sie sich ein sanierungsbedürftiges Gebäude kaufen möchten, lohnt sich in jeden Fall.
Es wird jedes Bauelement Ihres Hauses und die Heizungsanlage auf Wirtschaftlichkeit und Energieverhalten untersucht.

Die Richtlinien zur “Vor-Ort-Beratung” wurden ab dem 1.05.2008 geändert und damit wurden die Förderbedingungen in diesem Zusammenhang für Sie verbessert.
Es wurden die Förderbeträge erhöht und ein zusätzlicher Bonusbeitrag eingeführt für eine Integration von Stromsparhinweisen und thermografischen Untersuchungen.
Zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten, wird Ihnen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, die Zuwendung gewährt.
Der Berater übernimmt für Sie die Antragstellung und ist für die Abwicklung gegenüber der BAFA verantwortlich. Die Zuwendung erhält Ihr Berater und muss diese in voller Höhe in Rahmen der Rechnungsstellung an Sie, den Beratungsempfänger weitergeben.
Für eine “Vor-Ort-Beratung” beträgt der Zuschuss für Ein-/ Zweifamilienhäuser 300€.
Eine weitere Bonuszahlung erhalten Sie, für die Integration von Stromsparhinweisen, dieser beträgt 50€.
Der Förderbetrag wird aber auf höchstens 50% der Beratungskosten begrenzt und kann aber durch eine Integration von thermografischen Untersuchungen, um bis zu 100€ erhöht werden.
Fördermittel dieses Programms sind nur bis zum 31.12.2009 festgelegt.

Bie einem Kauf eines sanierungsbedürftigen Haus, sollten Sie sich auf jedenfall bei der Besichtigung, einen Energieberater zur Seite nehmen, damit das vermeintlich günstige Haus, nicht zu einer Bauruine nach dem Kauf wird.

One Response to “Der Energieberater”

  1. tmw Says: April 29th, 2009 at 15:12

    Gerade jetzt durch den Engergiepass werden Ernergieberater sicherlich Hochkonjunktur bekommen. Das ist sicherlich keine verkehrte Sache.

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